Als Vertragspartner der GTÜ führen wir im Rahmen unserer amtlichen Tätigkeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ folgende Untersuchungen durch:
 

HU: Hauptuntersuchung nach §29 STVZO

Alle 2 Jahre, bei neuen PKW erstmalig nach 3 Jahren, steht diese wohl bekannteste Fahrzeuguntersuchung an, an deren Ende die begehrte Plakette stehen sollte. Wir prüfen Ihr Auto und erteilen die Plakette.

Anbauabnahmen nach §19 STVZO

Ob Anhängevorrichtungen, Fahrwerksänderungen, Rad-Reifenkombinationen: wir prüfen Ihren Individualumbau und erteilen nach Feststellung der Sicherheit die Änderung Ihrer Betriebserlaubnis.

 

Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach §27 STVZO

Ihr Fahrzeug hat die eingetragene Anhängevorrichtung nicht mehr? Ihre Zugmaschine wird von Diagonal- auf Radialreifen umgerüstet? Wir berichtigen Ihre Fahrzeugpapiere.
 

Ausfuhrkennzeichen nach §7 Absatz 2 IntKfzVo

Wir erstellen eine zur Erlangung des Ausfuhrkennzeichens nötige Prüfbescheinigung über die Verkehrssicherheit des auszuführenden Fahrzeugs. Dieses Dokument wird von den deutschen Zulassungsbehörden benötigt.
 

SP: Sicherheitsprüfung nach §29 STVZO

Kraftomnibusse, Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen,
größere LKW und ihre Anhänger müssen zwischen den
Hauptuntersuchungen zur Sicherheitsprüfung.
Wir nehmen die SP ab.
 

 

Können wir mehr für Sie tun?

Neben unseren amtlichen Tätigkeiten erhalten Sie bei uns weitere Dienstleistungen
im Rahmen unserer privatwirtschaftlichen Arbeit (auf eigene Rechnung):
 

Schadengutachten

Ihr Fahrzeug wurde ohne Ihre Schuld beschädigt? Wir erstellen unparteiisch eine Gutachten über die Schadenhöhe und den Umfang der notwendigen Reparatur.
 

Wertgutachten

Oldtimer, Sonderumbauten und ähnliche Fahrzeuge sind in keiner Fahrzeugbewertungsliste aufgeführt. Wir erstellen ein Gutachten über den Wert Ihres Einzelstückes.

Beweissicherungsgutachten

Ist ein Schaden entstanden, dessen Ursache oder Folgen strittig sind, sollten schnell alle Beweise gesichert werden. Wir erledigen das neutral und unparteiisch.

Unfallrekonstruktion

Wenn eine Unfallursache oder sein Hergang strittig oder auch unbekannt ist, rekonstruieren wir das Geschehen.

 

Prüfungen nach UVV

Die von den Berufsgenossenschaften geforderten Untersuchungen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften führen wir für Radlader, Bagger, Ladebordwände und Gabelstapler durch.

 

Export- und Ausfuhrgutachten

Wenn ein Fahrzeug ausgeführt wird, benötigen die Behörden des Importlandes ein Gutachten, das belegt, dass das Fahrzeug den europäischen Vorschriften entspricht. Dieses sogenannte ECE-Dokument erhalten Sie bei uns.

Sachkundenachweis zum Führen von Staplern

Bei uns erhalten Sie den Sachkundenachweis, der Sie zum Führen von Staplerfahrzeugen berechtigt.

Gutachten von Havarieschäden

Wer kennt nicht die Radiodurchsagen über umgekippte LKW, deren Ladung jetzt auf der Straße verteilt ist. Sollte Ihrer Ladung so etwas passieren, erstellen wir ein Gutachten über den Ihnen entstandenen Schaden.

 

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