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Im Namen und für Rechnung der GTÜ führen wir folgende Untersuchungen für Sie durch:
- Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO
Alle 2 Jahre, bei neuen PKW erstmalig nach 3 Jahren, steht diese wohl bekannteste Fahrzeuguntersuchung an, an deren Ende die Plakette kleben sollte.
- UMA (Abgasuntersuchung)
- Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
Ob Fahrwerksänderungen, Rad-Reifen-Kombinationen usw.: wir prüfen Ihren Individualumbau und erteilen nach Feststellung der Sicherheit die Änderung Ihrer Betriebserlaubnis.
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach §13 FZV
- wiederkehrende Gasanlagenprüfung
- LKW-Sicherheitsprüfung (SP)
- Oldtimer Erstuntersuchung nach §23 StVZO
- Bescheinigung zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens nach §19 FZV
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Können wir mehr für Sie tun? Neben unseren amtlichen Tätigkeiten erhalten Sie bei uns weitere Dienstleistungen im Rahmen unserer privatwirtschaftlichen Arbeit (auf eigene Rechnung):
- Prüfungen nach UVV
Die von den Berufsgenossenschaften geforderten Untersuchungen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften führen wir für Bagger, Radlader, Ladebordwände und Gabelstapler durch.
- Sachkundenachweis zum Führen von Staplern
- Gutachten von Havarieschäden
- Export- und Ausfuhrgutachten
- Unfallrekonstruktion
- Beweissicherungsgutachten
- Wertgutachten
- Schadengutachten
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