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Prüfungen der Unfallverhütungsvorschriften
in Buxtehude und Umgebung

Wir prüfen Ihre Fahrzeuge und Arbeitsgeräte in Hinsicht auf die Arbeitssicherheit

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen die Berufsgenossenschaften die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen dabei für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung eine verbindliche Pflicht zur Prüfung hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz dar. Die Prüfung muss durch einen ausgebildeten Sachkundigen durchgeführt werden. Das Ingenieurbüro Brißke & Oellrich hat umfangreiche Erfahrungen im Bezug auf die Fahrzeugtechnik und bietet die UVV-Prüfung an den vier Prüfstellen an.

UVV-Prüfung an unseren Prüfstellen

Aufgrund Überschneidungen, welche sich aus der Fusion der beiden Verbände von Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger ergaben, werden die Vorschriften seit dem 01. Mai 2014 als DGUV Vorschriften bezeichnet. Zuvor waren die Unfallverhütungsvorschriften auch unter dem Namen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) bekannt. Die Unfallverhütungsvorschriften geben eine verbindliche Überprüfung von unter anderem Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Hub- und Zuggeräten mindestens einmal jährlich vor. Dabei wird das Fahrzeug oder Ähnliches auf den betriebssicheren Zustand geprüft und die Ergebnisse der Begutachtung werden schriftlich dokumentiert. Die UVV-Prüfung umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Geräte, Fahrzeuge und Co.

Testen des Karosserieuntergrundes

Wir führen die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften für folgende Fördermittel aus:

  • Radlader
  • Minibagger
  • Pkw mit HU
  • Pkw ohne HU
  • Stapler
  • Arbeitsbühne
  • Hub-/Ladebühne
  • Leiter
  • Grubenheber
  • Arbeitsgeräte
  • Flüssiggas-Gewerbe
  • Kraftbetätigtes Rolltor
  • Seilwinde

Sie müssen den Grubenheber Ihres Unternehmens bald prüfen lassen?
Ihr Bagger wurde schon zu lange nicht mehr begutachtet? Kontaktieren Sie unser Ingenieurbüro oder besuchen Sie eine unserer Prüfstellen und unser fachkundiges Team wird die Abnahme schnellstmöglich durchführen.

Dafür besuchen wir Sie auch vor Ort in Ihrem Unternehmen. Sie erreichen uns für einen Termin unter der Rufnummer ☎️ 04773 466. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Ingenieurbüro Brißke & Oellrich OHG in Lamstedt
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